Das Alles, obwohl niemand nachweisen konnte, dass überhaupt ein einziger Autohändler und schon gar keiner, der gerade vor einer Entscheidung steht, welchem Verband er zukünftig angehören möchte, dieses Video einer Podiumsdiskussion des Deutschen Autorechtstags bei YouTube (8. Deutscher Autorechtstag Podiumsdiskussion) gesehen, geschweige denn die entscheidenden Sekunden in dieser 60-minütigen Aufzeichnung wahrgenommen hat.
Und auch die Tatsache, dass der Vorsitzende des BfI bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit einer ungewöhnliche Häufung von Titeln glänzt und es beim BVfK seit Gründung vor über 18 Jahren niemals solcher Argumente und Hinweise zum Zwecke der Mitgliedergewinnung bedurfte, spielte leider bei der Bewertung des Gerichts keine Rolle.
Das macht deutlich, wie tückisch das wettbewerbsrechtliche Minenfeld ist und wie leicht es einem Konkurrenten gemacht wird, den anderen mit wettbewerbsrechtlichen Attacken zu drangsalieren.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt: Es geht nicht darum, dass wir beim BVfK unfehlbar sind und ebenso wenig nicht bereit wären, eventuelle Fehler zu korrigieren. Es geht darum, dass der BfI-Vorstand den Wettbewerb um neue Mitglieder selbst vorsätzlich mit unfairen Mitteln führt, wozu im Übrigen auch der Missbrauch des Wettbewerbsrechts zählt.
Jedenfalls findet ein Missbrauch des Wettbewerbsrechts wohl dann statt, wenn man sich selbst nicht nur wesentlich umfangreicher der dem Anderen vorgeworfenen Methoden bedient, sondern auch nicht genügend Geld in der Kasse hat, um einen selbst angezettelten Prozess im Falle des Unterliegens auch bezahlen zu können.
Oder wie will man mit lt. BfI-Angaben ca. 11.000 € Verbandsliquidität neben den laufenden Verbandskosten einen Prozess finanzieren, der den in der zweiten Instanz Unterliegenden nach aktueller Berechnung weit über 20.000 € kosten wird?
Das bedeutet, dass der BVfK u.U. selbst dann Geld verlieren dürfte, wenn wir diesen Prozess gewinnen. Wir lassen natürlich auch die strafrechtliche Relevanz dieser Umstände prüfen.
Die entscheidenden Fragen lauten daher immer wieder: Was soll das Ganze? Wem nützt das? Kann man das alles, abgesehen davon, dass ein ungünstiger Prozessausgang zu Nachteilen für den gesamten Autohandel führen würde, nicht anders lösen?
Wenn überhaupt, dann gehören die aufgeworfenen Fragen rund um ein Verbandssiegel auf die Tagesordnung eines gemeinsamen Runden Tischs mit ZDK und Wettbewerbszentrale, denn hier finden Juristen und Branchenkundige eher sachdienliche Lösungen, denen die Judikative dann auch gerne folgt.
Wie kann es also zu einer solchen Situation kommen? Wissen die BfI-Mitglieder, womit sich ihr Vorstand im Namen ihres Verbandes und im angeblichen Interesse seiner Mitglieder so intensiv beschäftigt? Wer kontrolliert den Vorstand? Vermutlich wissen die meisten BfI-Mitglieder nicht, was ihr Vorstand da in ihrem Namen alles so anzettelt und welche Risiken er bis hin zur Existenzgefährdung des BfI eingeht.
Wir waren in den BVfK-Gremien bisher der Meinung, all das nicht an die große Glocke hängen zu wollen, denn wir möchten eigentlich kein Verband sein, der wegen so etwas Ärger hat, sondern unseren Mitgliedern jeden Tag zeigen, dass wir mit hoher Leistungsfähigkeit und vollem Einsatz für ihr Wohlergehen arbeiten und sie zudem vor Risiken schützen.
Die immer weiter zunehmenden und auch belastenden Attacken des BfI, die sich nun skandalöserweise auch mittels des BfI-Abmahn-Partners VSW vermehrt gegen einzelne BVfK-Mitglieder richten, haben uns zu einer Strategieänderung veranlasst.
Wir sind der Meinung, dass es mit vereinten Kräften nunmehr dringend geboten ist, den BfI-Vorstand von seinem wohl offensichtlich auf Vernichtung des Konkurrenten gerichteten Kurses, bei dem auch das Risiko der eigenen Vernichtung in Kauf genommen wird, abzuhalten.
Die Aufgaben, die wir zur Stabilisierung unseres Branchensegments zu bewältigen haben, sind so gewaltig, dass wir verdammt noch mal die Verantwortung haben, unsere Kräfte zu bündeln und nicht durch gegenseitige Beschädigung zu verzehren.
Es gilt alle, die Einfluss auf den BfI-Vorstand haben, eindringlich darauf hinzuweisen, dass dieser einseitig und mit unfairen Methoden geführte Krieg ein Ende haben muss. Sie müssen ein Handeln stoppen, für das es keine vernünftige Erklärung gibt. Es gibt nichts, was man nicht auf normaler Dialogebene klären kann.
Jeder ist aufgerufen, innerhalb seiner Möglichkeiten einen Beitrag dafür zu leisten, dass es auch weiterhin nicht nur heißt, dass der Besser gewinen möge, sondern auch immer noch:
„Alles Gute für Ihren Autohandel!“
und heute auch einmal
„Alles Gute für unseren BVfK!“
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de